Wichtige Erkenntnisse aus dem neuen EU-Rechtsrahmen für Batterien

16. Mai 2022
Neuer EU-Rechtsrahmen für Batterien

Zu Beginn dieses Jahres haben wir ausführlich über einige ausgewählte Energiespeicherprojekte in Europa berichtet, die einen wichtigen Beitrag zur Zukunft der Energienachhaltigkeit leisten könnten. Die Rolle, die Batterien bei der Verwirklichung der Klimaneutralitätsziele der EU spielen, kann gar nicht hoch genug eingeschätzt werden. Diese Bedeutung zeigt sich in der Verbreitung von Elektrofahrzeugen (EVs) in Europa. In einer Studie aus dem Jahr 2021 wird prognostiziert, dass Europa bis 2030 China als Weltmarktführer bei der Produktion von Elektrofahrzeugen überholen wird -eine Leistung, die die CO2-Emissionen der EU pro Kilometer bis 2030 deutlich auf 59 senken wird.

Allerdings konzentrieren sich die Diskussionen und Analysen über Batterien so sehr auf die positiven Aspekte, dass die Nachteile nur selten in Betracht gezogen, manchmal sogar völlig ignoriert werden.

Da die Elektromobilität weltweit immer schneller voranschreitet, stellt sich die Frage, wie die Welt genügend Rohstoffe für die in diesen Fahrzeugen verwendeten Batterien beschaffen kann, ohne dass es zu negativen sozialen, wirtschaftlichen und klimatischen Auswirkungen auf die Umwelt kommt, die es zu schützen gilt. 

Ein einziges Beispiel für eine Lithium-Ionen-Batterie (Li-Ion) für ein Auto könnte beispielsweise 8 kg Lithium, 35 kg Nickel, 20 kg Nickel und 14 kg Kobalt enthalten. Die aufgeführten Metalle sind wertvoll, und die prozentuale Zusammensetzung der einzelnen Metalle in einer Autobatterie ist enorm.

Nehmen wir uns einen Moment Zeit, um diese Bedenken in einen Kontext zu stellen. Es wird geschätzt, dass bis 2030 60 % der Elektrofahrzeuge aus Lithium-Ionen-Batterien hergestellt werden. Andererseits wird durch den Lithiumabbau die Erde geschädigt und die Luft verschmutzt. 

Die Regionen in Südamerika, in denen Lithium abgebaut wird, sind trocken, so dass die dortigen Gemeinden für ihr Überleben auf Wasser angewiesen sind. Durch den Lithiumabbau wird das Wasser jedoch verseucht und unbrauchbar. Um eine Tonne Lithium abzubauen, müssen etwa 2,2 Millionen Liter Wasser aufgegeben werden.

Mehr Kontext? 

70 % des weltweit geförderten Kobalts stammen aus der Demokratischen Republik Kongo -ein Prozess, der so korrupt ist, dass er zu Kinderarbeit, Umweltzerstörung und toxischer Verschmutzung führt, die für Geburtsfehler in der unmittelbaren Bevölkerung verantwortlich sind.

Was schlägt die EU also vor, um diese Herausforderungen zu bekämpfen?

Der 10. Februar 2022 war vielleicht der Tag, an dem diesen Befürchtungen kurzzeitig mit einigen revolutionären Vorschlägen begegnet wurde, die für die Zukunft richtungsweisend sein könnten:

Der neue EU-Rechtsrahmen für Batterien

Der Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) des EU-Parlaments hat seinen Bericht zur Überarbeitung des EU-Rechtsrahmens für Batterien von 2006 angenommen.

Was die Nachhaltigkeit von Batterien betrifft, so zielen die neuen Vorschläge darauf ab, bestimmte verbindliche Anforderungen zu stellen:

  • Regeln für den ökologischen Fußabdruck
  • Recycelter Mindestgehalt
  • Leistungs- und Haltbarkeitskriterien
  • Anforderungen an das End-of-Life-Management
  • Sorgfaltspflichten
  • Sicherheit und Kennzeichnung

1. Regeln für den Kohlenstoff-Fußabdruck

Laut einer Studie der schwedischen Umweltforschungsagentur erzeugt eine produzierte kWh Batterie etwa 150 bis 200 Kilogramm CO2. Eine Interpolation dieses Wertes bedeutet, dass die Produktion von 10 kWh Batterien etwa 2 Tonnen CO2 erzeugen würde - ein gefährliches und kontraintuitives Ergebnis, wenn man bedenkt, dass der Hauptzweck von Speicherbatterien in Europa darin besteht, die EU-Klimaziele zu erreichen.

Die Position der neuen EU zu diesem Thema

Mit dem neuen EU-Rechtsrahmen für Batterien will die Kommission sicherstellen, dass bereits hergestellte Batterien ihren ökologischen Fußabdruck tragen, damit sich die Nutzer ihrer Umweltauswirkungen stärker bewusst werden. Darüber hinaus will die Kommission sicherstellen, dass neue Batterien die Mindestmengen an Blei, Nickel, Kobalt und Lithium enthalten müssen.

Diese Regelung wird die Transparenz in Bezug auf bestehende Batterien und deren Gefahren fördern und gleichzeitig die Herstellung von Batterien aus nicht abgebauten Rohstoffen einschränken.

2. Recycelter Mindestgehalt

Eines der Ziele der Kommission ist die Festlegung eines Mindestanteils an recycelten Industrie- und Elektrofahrzeugbatterien. Ab 2030 müssen mindestens 12 % Kobalt, 85 % Blei, 4 % Lithium und 4 % Nickel recycelt werden, ab 2035 20 % Kobalt, 85 % Blei, 10 % Lithium und 12 % Nickel.

Li-Ionen-Akku

Die ordnungsgemäße Wiederverwertung von Rohstoffen, die bei der Herstellung von Batterien verwendet werden, schränkt den Bergbau ein, der wesentlich zur Umweltverschmutzung beiträgt.

3. Kriterien für Leistung und Dauerhaftigkeit

Die EU schlägt vor, dass Gerätebatterien leicht entnehmbar und austauschbar sein müssen, damit sie leicht eingesammelt werden können, um nicht ein zweites Mal verwendet zu werden.

Darüber hinaus prüft die Kommission die Möglichkeit, nicht wiederaufladbare Batterien bis Ende 2030 vollständig aus dem Verkehr zu ziehen.

Die Umsetzung dieser Regeln fördert ein besseres Batterie- und Gerätemanagement. Nicht herausnehmbare Batterien sind schädlich für die Geräte und die Umwelt (d. h. sie können nicht für die Zweitverwertung gesammelt werden).

4. Anforderungen an das End-of-Life-Management

Die EU strebt eine Verbesserung der Recyclingeffizienz an, um die Quote der Zweitverwertung von Batterien zu erhöhen.

Auf der Grundlage dieses Ziels wurden die folgenden spezifischen Ziele festgelegt:

  • Die Zielvorgaben für die Sammelquote für Geräte-Altbatterien werden bis 2025 auf 65 % und bis 2030 auf 70 % erhöht.
  • Recycling von 75 % des Gewichts von Blei-Säure-Batterien bis 2025 und 80 % bis 2030.
  • Recycling von 65 % des Gewichts von Li-Ionen-Batterien bis 2025 und 70 % bis 2030.
  • Zielvorgaben für die stoffliche Verwertung von 90 % für Kobalt, Kupfer, Nickel und Blei und 35 % für Lithium bis 2025; 95 % für Kobalt, Kupfer, Nickel und Blei und 70 % für Lithium bis 2030.
Elektrofahrzeug-Batterie

Bessere Recyclingeffizienzen helfen bei der Wiederverwendung und Wiederaufbereitung von Industrie- und Elektrofahrzeugbatterien für die Zweitverwendung.

5. Due-Diligence-Verpflichtungen

Die Vorschläge sehen eine Sorgfaltspflicht für Batteriehersteller bei der Beschaffung von Rohstoffen vor. In Anlehnung an die oben genannten Daten über den Missbrauch von Menschenrechten und der Umwelt müssen Batteriehersteller Verpflichtungen hinsichtlich der Beschaffung, der Verarbeitung und des Handels mit Rohstoffen, die zur Herstellung von Batterien verwendet werden, einhalten.

Diese Kontrolle ist notwendig, um die Gefahr von Menschenrechts- und Umweltverstößen einzudämmen.

6. Sicherheit und Kennzeichnung

Um die sichere Verwendung und Handhabung von Batterien zu verbessern, sind die Hersteller verpflichtet, Batterien mit den notwendigen Informationen wie Ladekapazität, Lebensdauer, Vorhandensein von giftigen Substanzen und Sicherheitsrisiken zu kennzeichnen.

Zu diesem Zweck schreibt die EU vor, dass ab 2026 jede Batterie mit einem QR-Code (Quick Response) versehen sein muss, mit dem man den Batteriepass abrufen kann.

Diese Verordnung wird es den Batteriebesitzern ermöglichen, die relevanten Details über ihre Batterien zu erfahren und die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen in Bezug auf Sicherheit und Management zu ergreifen.

Einpacken 

Einschlägige Statistiken haben gezeigt, dass die Herstellung von Akkumulatoren eine ausreichende Dosis an ungünstigen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt mit sich bringt. Um sicherzustellen, dass Batterien nicht zu den Problemen werden, für die sie geschaffen wurden, müssen zwingende Maßnahmen ergriffen werden. Deshalb kann man sagen, dass der neue EU-Rechtsrahmen für Batterien einen Paradigmenwechsel darstellt, der im Jahr 2035 viel Licht in die Schatten der Akkumulatoren bringen wird.

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